Kosten

Katrin Helmke-Ruß Verhaltenstherapie Hannover

Die Kosten für die ersten 5 Sitzungen (probatorische Sitzungen) die für Diagnostik, Indikationsstellung, Abklärung von Therapiezielen und nicht zuletzt dem persönlichen Kennenlernen dienen, werden von den niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.

Eltern mit ihren Kindern oder Jugendliche können eine Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie direkt mit der Krankenversicherungskarte aufsuchen. Kosten fallen dabei nicht an. Kommt es dazu, dass eine Therapie durchgeführt werden soll, muss bei den Krankenkassen ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Wenn dieser von der Krankenkasse im Gutachterverfahren befürwortet wurde, kann die Therapie beginnen. Auch dann fallen keine Kosten an.

Bei privatversicherten Patienten erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Normale kinder- und jugendpsychotherapeutische Leistungen sind mit den Privatkrankenkassen im Rahmen der GOÄ geregelt und werden entsprechend den normalen Steigerungssätzen übernommen. Psychotherapien müssen bei den privaten Krankenkassen ebenfalls beantragt und genehmigt werden.

Vom Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 21 Jahren behandelt und betreut werden.